MIETANFRAGEFORMULAR –
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Stellen Sie Ihre Anfrage für Ihren Wohnraum schnell und bequem. Individuelle Fragen beantworten wir gerne auch persönlich. Unser Kooperationspartner Wohlfeil Immobilienvermittlung steht Ihnen für alle Fragen rund um die Vermietung gerne telefonisch unter +49 (0) 7131 266870 oder per E-Mail unter vermietung@fuchsareal.de zur Verfügung.

1. PERSÖNLICHE DATEN

Mietinteressent 1

Ich habe Haustiere

Wurde in den letzten 5 Jahren
ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet?
eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
eine Räumungsklage anhängig?

Mietinteressent 2

Ich habe Haustiere

Wurde in den letzten 5 Jahren
ein Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet?
eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?
eine Räumungsklage anhängig?

2. SUCHWÜNSCHE


Folgende Wohnungen sind für mich interessant:
Sie können hier mehrere Haus-/Wohnungsnummern angeben.

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Die in dieser Selbstauskunft personenbezogenen Daten werden lediglich zweckgebunden zur Durchführung des Vermietungsprozesses verwendet. Die Erlaubnis hierfür ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 b) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Datenverarbeitung beschränkt sich hierbei auf die notwendigen Informationen. Sofern zur vertragsnotwendigen Abrechnungs- oder Verwaltungszwecken eine Datenweitergabe an Dritte wie z.B. Versorger, Abrechnungsunternehmen oder Hausverwalter erforderlich ist, darf eine Datenweitergabe an die betreffenden Empfänger stattfinden. Darüber hinaus können nach Interessenabwägung aus Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO Daten des Mieters verwenden werden, z.B zur Weitergabe von Adressdaten des Mieters an Handwerker zur Terminkoordination. Der Mieter kann einer solchen Datenverwendung jedoch widersprechen, sofern Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation ergeben. Der Vermieter ist hierbei verantwortliche Stelle im Sinne der DS- VO. Er trägt dafür Sorge, die ihm zur Verfügung gestellten Daten des Mieters durch Ergreifung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu schützen. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Weitergabe seiner Daten aus Art. 15 ff. DS-GVO geltend machen. Der Vermieter ist verpflichtet, einem berechtigten Auskunftsersuchen spätestens nach 30 Tagen nachzukommen.

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