*Pflichtfelder
Die in dieser Selbstauskunft personenbezogenen Daten werden lediglich zweckgebunden zur Durchführung des Vermietungsprozesses verwendet. Die Erlaubnis hierfür ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 b) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die
Datenverarbeitung beschränkt sich hierbei auf die notwendigen Informationen. Sofern zur vertragsnotwendigen Abrechnungs- oder Verwaltungszwecken eine Datenweitergabe an Dritte wie z.B. Versorger, Abrechnungsunternehmen oder Hausverwalter
erforderlich ist, darf eine Datenweitergabe an die betreffenden Empfänger stattfinden. Darüber hinaus können nach Interessenabwägung aus Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO Daten des Mieters verwenden werden, z.B zur Weitergabe von Adressdaten des Mieters
an Handwerker zur Terminkoordination. Der Mieter kann einer solchen Datenverwendung jedoch widersprechen, sofern Gründe vorliegen, die sich aus der besonderen Situation ergeben. Der Vermieter ist hierbei verantwortliche Stelle im Sinne der DS-
VO. Er trägt dafür Sorge, die ihm zur Verfügung gestellten Daten des Mieters durch Ergreifung technischer und organisatorischer Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu schützen. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter Rechte auf Auskunft,
Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Weitergabe seiner Daten aus Art. 15 ff. DS-GVO geltend machen. Der Vermieter ist verpflichtet, einem berechtigten Auskunftsersuchen spätestens nach 30 Tagen nachzukommen.